[Ich hatte den hiesigen Text zunächst unter meinem Artikel von Montag <24.03.2024> zu posten versucht. Aber anscheinend war er als „Ergänzung“ zu lang und landete im Spam – und wurde dort von der Moderation nicht bemerkt. Daher hier jetzt ein weiterer Versuch als separater Artikel – minimal überarbeitet.]
Der hiesige Text (er antwortet auf eine Ergänzung von „Medienkritiker:innen“ unter meinem ersten Artikel) gliedert sich in zwei Abschnitte:
Noch mal zu dem jetzigen „nd“-Artikel (es geht um den „nd“-Artikel „Prozess gegen Redakteur von Radio Dreyeckland in Karlsruhe“ vom 19.03.2024).
Zur älteren „nd“-Berichterstattung über das linksunten-Verbot.
Der hiesige Artikel endet mit folgender – vielleicht von manchen LeserInnen als etwas provokativ angesehenen – These: „Das scheint mir das grundlegende Problem vieler linker Beschäftigungen mit dem Recht im allgemeinen sowie staatlicher Repression insbesondere zu sein: Es wird nicht verstanden oder – voluntaristisch – verneint, daß ‚[d]ie Form […] wesentlich‘ ist (LW 38, 77 - 229 [134]); daß ‚Form‘fragen den Vorrang vor ‚Inhalts‘fragen haben“.