von: KTS Freiburg am: 12.11.2020 - 01:05
Es gibt für Linksradikale wenig gute Gründe vor Gericht zu ziehen. Ein Einbruch in unser Autonomes Zentrum auf Befehl des Bundesinnenministeriums, bei dem richtig viel geklaut wurde, gehört vielleicht dazu. Die Hoffnung, einen solchen Prozess zu gewinnen, eher nicht. Und dennoch hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) am 12. Oktober 2020 beschlossen, dass die Anordnung des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) vom 22. August 2017 zur Durchsuchung der KTS Freiburg rechtswidrig war (VGH 1 S 2679/19). Die Entscheidung ist unanfechtbar.