von: TaP am: 02.04.2020 - 21:30
Hier ist in den letzten Tagen im Kontext der Maßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie öfter von „Notstand“ und „Ausnahmezustand“ gesprochen worden [*]; anderenorts wird auch konkret auf die Notstandsgesetze der 60er Jahre Bezug genommen [**]. Bevor gewagte historische Vergleiche gezogen und leichtfertig Etiketten verklebt werden, sollte sich aber vergewißert werden: Not- und Ausnahmezustand – was ist das eigentlich? Notstandsgesetze der 60er Jahre – was steht eigentlich drin?